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Das geplante EU-Regelwerk für Grüne Anleihen ("European Green Bonds – EuGBs")*)*)Die Thematik steht auch auf der Agenda des Committee on International Securities Regulation der International Law Association und wird dort vom Verfasser betreut.

Berichte und AnalysenDr. Klaus Peter FollakÖBA 2022, 362 Heft 5 v. 15.5.2022

Im Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung "über europäische grüne Anleihen" mit unmittelbarer Gesetzeskraft in allen EU-Mitgliedstaaten – im Folgenden "EuGB-VO".1)1)COM (2021) 391 final. Er soll die Grundlage bilden "für ein gemeinsames Regelwerk zur Verwendung der Bezeichnung ‚europäische grüne Anleihe‘ oder ‚EuGB‘ (European Green Bond) für Anleihen, mit denen ökologisch nachhaltige Ziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) verfolgt werden.2)2)Ibid, Begründung S 1. In seiner Zielrichtung ist der EuGB-Standard ein auf EU-Ebene harmonisierter freiwilliger Standard im Sinne eines einheitlichen Rahmenwerks für alle Emittenten "grüner Anleihen" des öffentlichen und privaten Sektors, die diese Bezeichnung auf eigenen Wunsch nutzen möchten.

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