Im Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung "über europäische grüne Anleihen" mit unmittelbarer Gesetzeskraft in allen EU-Mitgliedstaaten – im Folgenden "EuGB-VO".1) Er soll die Grundlage bilden "für ein gemeinsames Regelwerk zur Verwendung der Bezeichnung ‚europäische grüne Anleihe‘ oder ‚EuGB‘ (European Green Bond) für Anleihen, mit denen ökologisch nachhaltige Ziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) verfolgt werden.2) In seiner Zielrichtung ist der EuGB-Standard ein auf EU-Ebene harmonisierter freiwilliger Standard im Sinne eines einheitlichen Rahmenwerks für alle Emittenten "grüner Anleihen" des öffentlichen und privaten Sektors, die diese Bezeichnung auf eigenen Wunsch nutzen möchten.