Mit der im Februar 2022 veröffentlichten Verordnung wird die Meldeverordnung FinStab 2018 geändert und eine überarbeitete Fassung der Beilagen A sowie B bis D bereitgestellt.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich dabei auf die folgenden Punkte:
Länderrisiko konsolidiert: In § 5 wird im letzten Absatz der Meldestichtag, bis zu dem Meldepflichtige den Konsolidierungskreis auf gewisse Tochterunternehmen gem. Art. 4 Abs. 1 Z 16 der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) einschränken können, auf 30.9.2022 geändert.