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Ein Zahlungsdienstnutzer, der seiner Anzeigepflicht nach der Zahlungsdienste-RL für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang binnen 13 Monaten nicht nachgekommen ist, hat keine Möglichkeit, den Zahlungsdienstleister auf Grundlage einer anderen als der in der RL vorgesehenen Haftungsregelung in Haftung zu nehmen. Der Bürge des Zahlungsdienstnutzers ist von der Zahlungsdienste-RL nicht erfasst; er unterliegt daher weder der Anzeigepflicht noch kann er Ansprüche auf Basis der Haftungsregeln der RL geltend machen.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Jakob BögnerÖBA 2022/114ÖBA 2022, 303 Heft 4 v. 15.4.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202204030301

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