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- Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
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- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Bögner, Verbraucherkreditverträge müssen den bei ihrem Abschluss geltenden Verzugszinssatz samt Informationen zu dessen Anpassungsmechanismus enthalten. Außerdem müssen sie gegebenenfalls darauf hinweisen, dass ein "verbundener Kreditvertrag" vorliegt, der befristetet abgeschlossen wurde. Auch muss die Methode für die Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens fälligen Entschädigung konkret und für den Verbraucher nachvollziehbar angegeben werden. Kreditverträge müssen auch wesentliche Informationen über dem Verbraucher zur Verfügung stehende außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren enthalten. Bei Fehlen zwingender Angaben im Kreditvertrag und nachträglicher Mitteilung kann der Kreditgeber bei Ausübung des Widerrufsrechts (Rücktrittsrechts) durch den Verbraucher weder Verwirkung noch Rechtsmissbrauch einwenden.
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Kellner, Liebel, Zum Entfall von Sollzinsen während COVID-19-Kreditmoratorium.
- Kellner, Liebel, FX-Kreditvertrag: Kein "Durchschlagen" der Unwirksamkeit eines Geldwechselvertrags auf FX-Kreditvertrag.
- Kellner, Liebel, Amtswegige Klauselprüfung im Rechtsmittelverfahren.
- Kellner, Liebel, Einlagenrückgewähr: Haftung und Aufklärungspflichten eines Dritten.
- Kellner, Liebel, Löschung einer Hypothek mit Kautionsband.
- Kellner, Liebel, Keine Gesamtnichtigkeit des FX-Kreditvertrags bei Unwirksamkeit von Konvertierungsklauseln.
- Kellner, Liebel, Drittverbot und Fälligkeit der Bankgarantie.
- Kellner, Liebel, Zum Gesellschafter als Verbraucher iSd § 1 KSchG.
- Kellner, Liebel, Einverleibung von Höchstbetragshypothek nach Insolvenzeröffnung.
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