https://doi.org/10.47782/oeba202212093201
§ 82 GmbHG.
Es ist kein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 82 GmbHG, wenn – wie hier – ein Gesellschafter durch die Gesellschaft von der "Last" befreit wird, eine unberechtigte Forderung der Bank "abzuwehren".