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Zu Anwendbarkeit des FAGG während eines "Lockdowns".

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2022/2872ÖBA 2022, 929 Heft 12 v. 15.12.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202212092901

§§ 1, 3, 11 FAGG.

Ein Kriterium des "Fernabsatzvertrags" nach § 3 Z 2 FAGG ist, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird. Dafür, dass ein behördliches Betretungsverbot (Lockdown I) der Anwendung des FAGG im Allgemeinen oder dem Rücktrittsrecht im Besonderen entgegenstehen könnte, bestehen keinerlei Anhaltspunkte.

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