Dass sich Fragen der Gewährleistung eines europaweiten Verbraucherschutzes keineswegs auf die Harmonisierung der einschlägigen materiellen Schutzbestimmungen beschränken, sondern auch zentral im Bereich der Ausgestaltung des unvereinheitlichten Zivilverfahrensrechts der Mitgliedstaaten zu verorten sind1), wird wieder anhand von fünf im Jahr 2022 ergangenen Entscheidungen des EuGH augenscheinlich, in denen sich der Gerichtshof erneut mit Rechtsfragen zum Spannungsverhältnis zwischen der Klausel-RL und Grundsätzen mitgliedstaatlicher Zivilprozessrechtsordnungen auseinandergesetzt und seine Judikaturlinie zur amtswegigen Überprüfung von missbräuchlichen Klauseln weiterentwickelt hat.2) Der Beitrag soll die neuesten, insb für das österreichische Zivilverfahrens- und Verbraucherschutzrecht brisanten Entwicklungen beleuchten. Vorab wird die bisherige Judikatur des Gerichtshofes zur amtswegigen Kontrolle missbräuchlicher Klauseln in Verbraucherverträgen auf das Wesentlichste konzentriert dargestellt.3)