Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 wurden umfassende Offenlegungsanforderungen definiert, die unter anderem auch Anforderungen zur Offenlegung von Informationen über notleidende und gestundete Risikopositionen beinhalten.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 wurden umfassende Offenlegungsanforderungen definiert, die unter anderem auch Anforderungen zur Offenlegung von Informationen über notleidende und gestundete Risikopositionen beinhalten.