Zentrales elektronisches Zahlungsverkehrssystem (CESOP)
Im Rahmen der EU-Vorgaben zum CESOP sind Zahlungsdienstleister aufgefordert, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten ("Zahlungsempfänger") dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln, wenn mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal bei einem Zahlungsempfänger eingehen.