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Erstreckt sich die Rechtskraftwirkung eines unwidersprochenen Zahlungsbefehls implizit auch auf den ihm zugrundeliegenden Verbrauchervertrag und sind dessen Vertragsklauseln im Titelverfahren keiner ausdrücklichen gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden, muss für das Exekutionsgericht eine Möglichkeit zur Überprüfung der Klauseln bestehen. EuGH (Große Kammer) 17. 5. 2022, C-693/19 und C-831/19, SPV Project 1503 Srl, Dobank SpA/ YB (C-693/19) und Banco di Desio e della Brianza SpA ua/ YX, ZW (C-831/19)

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2022/123ÖBA 2022, 852 Heft 11 v. 15.11.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202211085201

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