KESt-BEHALTEFRIST
Angelehnt an das Regierungsprogramm, hat BM Brunner die Befreiung von Wertpapieren von der Kapitalertragssteuer (KESt) bei gleichzeitiger Wiedereinführung einer Behaltefrist seit Jahresanfang wiederholt thematisiert. Weiters sollte demnach die Möglichkeit zur Verlustverwertung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen erweitert werden.