Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme erforderte von den Sicherungssystemen den Aufbau eines Einlagensicherungsfonds sowie die Einführung von Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Einlagensicherungsfällen. Bei der Umsetzung in nationales Recht mit dem ESAEG wurden dabei Mitgliedstaatenwahlrechte in Anspruch genommen und die Regelungen an die nationalen Gegebenheiten angepasst. Während es zur Ex-ante-Finanzierung wenig offene Fragen gibt, wirft die Finanzierung und Abwicklung eines Einlagensicherungsfalls rechtliche Problemstellungen und Fragen zur Darstellung im Rechenschaftsbericht eines Einlagensicherungsfonds auf. Die Autoren zeigen, wie diese im Rahmen einer richtlinienkonformen Interpretation des ESAEG gelöst werden können.