https://doi.org/10.47782/oeba202011081602
§§ 284b, 865, 1293, 1295, 1424.
Gemäß § 1424 ABGB wirkt eine Zahlung an eine im Zahlungszeitpunkt geschäftsunfähige Person nicht schuldbefreiend, wenn das Bezahlte nicht zu ihrem Nutzen verwendet worden ist. Die Behauptungs- und Beweislast hinsichtlich der Verwendung trifft dabei den Geschäftsunfähigen, er muss den Beweis aber nicht strikt führen.