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ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung

AbhandlungenDr. Mona Philomena LadlerÖBA 2020, 697 Heft 10 v. 15.10.2020

Dieser Beitrag klärt die bislang ungelöste Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand bei einer Beachtung bzw Missachtung einer ESA-Leitlinie gem § 84 AktG haftet. Eingegangen wird auch auf die Bedeutung einer Entsprechenserklärung zu einer ESA-Leitlinie und die Beweislast.

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