In dem am 17.7.2020 veröffentlichten Konsultationspapier formuliert die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Rahmen ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde Standards für die Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Diese geben Rechtsauffassungen und praktische Empfehlungen der FMA wieder und sollen den Instituten im Anwendungsbereich als Orientierungshilfe dienen.