Die Amtshaftung des Bundes für mangelhafte Bankenaufsicht ist grundsätzlich schadenersatzrechtlicher Natur und richtet sich als solche nach den einschlägigen Bestimmungen im AHG, welches auf das ABGB verweist. Das FMABG enthält aber zusätzlich wichtige Sonderbestimmungen. Daneben bieten die materiell-rechtlichen Aufsichtsbestimmungen im BWG einen genauen rechtlichen Rahmen, insbesondere für Rechte und Pflichten der Bankenaufsicht, welche ebenfalls für die Beurteilung der Amtshaftung beachtlich sind. Außerdem ist die seit Ende der 1970er-Jahre ergangene Rechtsprechung zu berücksichtigen, wonach auch – und gerade – dem Einleger und Sparer ein Amtshaftungsanspruch zukommen kann. Weitere Besonderheiten ergeben sich mit Blick auf die übrigen praktischen Probleme, die aus der Verschränkung von Schadenersatzrecht, Amtshaftungsrecht und Bankenaufsichtsrecht folgen. Dieser Beitrag behandelt drei ausgewählte Fragen dazu.