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Zum anwendbaren Recht bei Vertragskündigung in der Insolvenz des Gegners

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2504ÖBA 2018, 666 Heft 9 v. 15.9.2018

Art 8, 4, 11, 26 EuInsVO 2000

Art 26 EuInsVO 2000 sieht lediglich iZm der Anerkennung eines eröffneten Insolvenzverfahrens oder mit der Vollstreckung einer in einem solchen Verfahren ergangenen Entscheidung einen ordre-public-Vorbehalt vor. Zu den Art 4 bis 15 EuInsVO 2000 fehlt ein solcher ausdrücklicher Vorbehalt.

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