Beteiligungsfinanzierungen (LBO/MBO) bergen ein hohes Risiko, dass die Transaktion gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt (§ 52 AktG, § 82 GmbHG). Betrifft das verbotswidrige Rechtsgeschäft den Kreditvertrag der Gesellschaft mit dem Kreditgeber, auf den der Verstoß durchschlägt, stellt sich die Frage nach dem Schicksal akzessorischer Kreditsicherheiten. Das Akzessorietätsprinzip würde nach dem Entfall der Sicherheit verlangen, teilweise wird diese Konsequenz in Lehre und Judikatur aber mit unterschiedlichen Begründungen vermieden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Frage rechtfertigt eine ausführliche Untersuchung unter Einschluss der Rechtsposition des Sicherungsgebers.