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Mindestschriftgröße für transparente AGB-Gestaltung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2492ÖBA 2018, 590 Heft 8 v. 15.8.2018

§ 6 KSchG

Das Transparenzgebot verlangt eine auch drucktechnisch und optisch deutliche Gestaltung. Bei einer Schriftgröße von unter 6 pt ist Intransparenz zu vermuten, sofern nicht andere Komponenten dieses Defizit ausgleichen wie bspw Fettdruck.

OGH 28. 2. 2018, 6 Ob 203/17x

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