§ 1042 ABGB
Bezahlt der Leasinggeber die Kosten der Reparatur des Leasingobjekts, steht ihm Ersatz vom Leasingnehmer nur insofern zu, als der Werklohnanspruch zu Recht bestand.
OGH 23. 1. 2018, 4 Ob 209/17i
§ 1042 ABGB
Bezahlt der Leasinggeber die Kosten der Reparatur des Leasingobjekts, steht ihm Ersatz vom Leasingnehmer nur insofern zu, als der Werklohnanspruch zu Recht bestand.
OGH 23. 1. 2018, 4 Ob 209/17i