Am 19.6.2018 wurde die Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU veröffentlicht. Diese Richtlinie wird häufig auch als 5. Geldwäsche-Richtlinie bezeichnet.