EBA Fit & Proper Guidelines
Seit 30.6.2018 sind die EBA Fit & Proper Guidelines für Vorstände, Aufsichtsräte und sogenannte Inhaber von Schlüsselfunktionen und die EBA-Internal Governance Guidelines prinzipiell anzuwenden. Im Zuge dessen wurde das BWG novelliert und die FMA arbeitet an einer Neufassung ihres Fit & Proper-Rundschreibens, das sich jedoch nur an nicht-signifikante Institute richtet. Daher kommen die wesentlichen Neuerungen der Guidelines, nämlich eine gewisse Anzahl an Unabhängigen im Aufsichtsrat zu haben und die neue umfassende Compliance-Funktion für Banken über 5 Mrd. € Bilanzsumme, erst ab 1.1.2019 zur Anwendung, nachdem die Gesetzesbestimmungen den Guidelines vorgehen.