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Zur Rückabwicklung eines Kreditvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2459ÖBA 2018, 344 Heft 5 v. 15.5.2018

§§ 865, 877, 983, 987, 1000, 1333, 1424 ABGB

Ein geschäftsunfähiger Kreditnehmer ist zur Rückzahlung der zugezahlten Valuta nur insoweit verpflichtet, als sie bei ihm noch vorhanden ist oder zu seinem Vorteil verwendet wurde. Der Kreditgeber hat die Bereicherung zu beweisen, der Kreditnehmer ihren nachträglichen Wegfall. Ein Non-Liquet zur Mittelverwendung geht zulasten des Kreditnehmers.

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