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Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

AbhandlungenMMag. Dr. Michael SchilcheggerÖBA 2018, 319 Heft 5 v. 15.5.2018

Das europäische Datenschutzrecht verlangt, Informationen über erhobene Daten in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" mitzuteilen. Die Informationspflichten nach Art 13 und 14 DSGVO selbst bedürfen allerdings der näheren Auslegung.

Stichwörter: Datenschutz, DSGVO, Geheimhaltungspflichten, Informationspflichten, Mitteilungspflichten, Transparenzgebot.

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