Am 20.2.2018 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein neues Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP). Das Rundschreiben gibt die Rechtsansicht der FMA zur PRIIP-VO (VO 2014/1286/EU ) und der Delegierten Verordnung zur Ergänzung der PRIIP-VO (DelVO 2017/653/EU ) im Hinblick auf die Ausgestaltung von Basisinformationsblättern (KID) wieder. Zudem enthält es Auslegungen der PRIIP-VO. Die PRIIP-VO wird bereits seit 1.1.2018 angewendet. Dem Versicherungsnehmer muss daher seit Anfang dieses Jahres rechtzeitig, bevor er durch ein Angebot oder einen Vertrag gebunden ist, ein KID zur Verfügung gestellt werden.