4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie – Einigung in den Trilogverhandlungen
Am 15.12.2017 hat es eine Einigung in den Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission zu den Änderungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie gegeben. Die sog. 5. Geldwäsche-Richtlinie sollte bis Mitte 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht sein. Die Richtlinie ist dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen.