Art 9 SEPA-VO (EU) 260/1012
Ist Art 9 Abs 2 SEPA-VO dahin auszulegen, dass dem Zahlungsempfänger verboten wird, die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren vom Wohnsitz des Zahlers in jenem Mitgliedstaat abhängig zu machen, in dem auch der Zahlungsempfänger seinen (Wohn-)Sitz hat, wenn die Zahlung auch auf andere Art wie zB mit Kreditkarte zugelassen wird?