§§ 1000, 1333, 1413 ABGB
§§ 82, 83 GmbHG
Eine Leistung ist nicht schuldbefreiend, wenn sie wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr rückforderbar ist.
§§ 1000, 1333, 1413 ABGB
§§ 82, 83 GmbHG
Eine Leistung ist nicht schuldbefreiend, wenn sie wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr rückforderbar ist.