§ 880a ABGB
Der Begünstigte kann eine Bankgarantie nicht abrufen, wenn das rechtsmissbräuchlich wäre, weil das Nichtbestehen des Anspruchs im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie evident erwiesen ist.
OGH 27. 9. 2017, 1 Ob 166/17v