§§ 988, 1293, 1299, 1313a, 1489 ABGB
Die Bank muss nicht darüber aufklären, dass beim endfälligen Kredit Zinsen bis Laufzeitende vom vollen Kapital berechnet werden, weil das geradezu Wesensmerkmal des Kredittyps ist.
Bei der Gewährung eines FX-Kredits ist die Bank grds nicht verpflichtet, als Tilgungsträger dienende, nach Vermittlung eines Vermögensberaters bereits fertig abgeschlossene Versicherungsverträge zu erörtern oder den Tilgungsträger im Interesse des Kunden auf seine Deckungstauglichkeit zu prüfen.