§§ 864, 879 ABGB
§§ 15, 15aTSchVG
Bei der Genehmigung der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für Anleihegläubiger hat das Gericht nicht nur Hindernisse in der Person des gemeinsamen Vertreters selbst wahrzunehmen, sondern auch zu prüfen, ob die Anleihebedingungen gesetz- oder sittenwidrig sind und gegebenenfalls die Genehmigung zu versagen.