Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (BGBl I 2017/104) führt eine Frauenquote in Aufsichtsräten ein, die auch für viele Banken relevant ist. Außerdem wurden in Umsetzung von EU-Richtlinien bankenspezifische Regelungen zur Frauenförderung erlassen. Der Beitrag stellt die Neuerungen vor und geht auf erste Fragen ein, welche die neuen Bestimmungen aufwerfen.