Die Definition und damit verbundene Abgrenzung des aufsichtsrechtlichen Handelsbuchs wurde seitens der Bankenaufsichtsbehörden als Mitverursacher für die sich im Zuge der Finanzkrise bei einigen Banken offenbarten Handelsbuchverluste identifiziert. Als Gegenmaßnahme hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Januar 2016 einen Vorschlag zur umfassenden Neugestaltung der Handelsbuch- und Marktpreisrisikoregulierung veröffentlicht, der von der Europäischen Kommission am 23.11.2016 als Verordnungsvorschlag zur Novellierung der CRR präsentiert wurde. Ziel des Verordnungsvorschlages ist es insbesondere, die Definitionskriterien des Handelsbuches objektiver zu gestalten. Zu diesem Zweck beinhaltet die künftige Handels- und Anlagebuchdefinition neue Zuordnungskategorien, die unter anderem eine grundsätzliche Handelsbuchzuweisung von zweitwertbilanzierten finanziellen Vermögenswerten erfordern. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Kategorisierungsvorschriften von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 untersucht der vorliegende Beitrag die Implikationen des Verordnungsvorschlages für Kreditinstitute.