In Art 18 Verordnung 2013/575/EU (CRR) werden die unterschiedlichen Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung normiert und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ermächtigt, die in den Abs 2 bis 6 genannten Methoden zu konkretisieren. Die EBA veröffentlichte am 9.11.2017 einen Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) mit den Konkretisierungen der Methoden.