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Konkretisierung der Methoden zur aufsichtlichen Konsolidierung

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2018, 13 Heft 1 v. 15.1.2018

In Art 18 Verordnung 2013/575/EU (CRR) werden die unterschiedlichen Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung normiert und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ermächtigt, die in den Abs 2 bis 6 genannten Methoden zu konkretisieren. Die EBA veröffentlichte am 9.11.2017 einen Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) mit den Konkretisierungen der Methoden.

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