Die Richtlinie 2015/849/EU (4. Anti-Geldwäscherichtlinie) schreibt die Nutzung risikoorientierter Ansätze zur Prävention von Geldwäscherei (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) vor. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte am 2.11.2017 den Entwurf eines Rundschreibens für die Erstellung von Risikoanalysen. Für die Ermittlung und Bewertung potenzieller AML-/CFT-Risiken werden hierbei die drei Ebenen (i) nationale Risikoanalyse sowie (ii) Risikoanalysen auf Unternehmens- oder (iii) Einzelkundenebene unterschieden.