Basel IV
Am 7.12.2017 hat der Basler Ausschuss eine Einigung bei der Finalisierung von Basel III (sog Basel IV) erzielt. Damit wurden erhebliche Änderungen sowohl beim Kreditrisiko-Standardansatz als auch beim IRB-Ansatz beschlossen. Staatsanleihen mit entsprechendem Länderrating können weiterhin mit null gewichtet werden. Weiters werden durch Basel IV die Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken neu geregelt und für IRB-Banken ein sogenannter Outputfloor basierend auf dem Standardansatz in Höhe von 72,5% vorgeschrieben.