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Auswirkungen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts auf ein nachrangiges Pfandrecht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2522ÖBA 2018, 811 Heft 11 v. 15.11.2018

§§ 468, 527, 1068, 1070 ABGB

§§ 94, 136 GBG.

Durch die Ausübung des verbücherten Wiederkaufsrechts mittels einseitiger Erklärung des Wiederkaufsberechtigten kommt der bereits im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande. Der erste Kaufvertrag verliert dadurch nicht seine Wirksamkeit, er bleibt Rechtsgrundlage des Wiederkaufsrechts.

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