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Nachrangdarlehen: Prospekt- und Beratungspflicht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2520ÖBA 2018, 807 Heft 11 v. 15.11.2018

§§ 1299, 1323 ABGB

§§ 1, 2, 3 KMG.

Eine Veranlagung setzt eine gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierte Risikogemeinschaft voraus. Entscheidendes Merkmal einer

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