Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf eine Novelle der Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V), die u.a. die antizyklische Kapitalpufferquote, den Kapitalpuffer für systemrelevante Institute und einen Systemrisikopuffer festlegt. Sie wurde zuletzt 2017 geändert.