EuGH – "Online-Sparkonto", Auslegung / Zahlungskonto iSd PSD (Payment Services Directive)
Im Zuge einer Entscheidung (C-191/17 ) vom 4.10.2018 hat der EuGH
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Kriterien zur Auslegung von Art 4 Z 14 PSD 1 ("Zahlungskonto") spezifiziert. Dem Verfahren liegt ein österreichischer Rechtsstreit zwischen der Bundesarbeiterkammer (BAK) und einer österreichischen Bank zugrunde. Die Bank bietet täglich fällige "Online-Sparkonten" an, auf die bzw. von denen Kunden per Online-Banking Einzahlungen/Abhebungen vornehmen können, wobei das Referenz-Girokonto auf den Kunden lauten muss (dieses kann auch bei einer Fremdbank unterhalten werden). Nach Ansicht der BAK verstoßen einige AGB-Klauseln gegen das ZaDiG. Als Vorfrage war zu beurteilen, ob das ZaDiG anwendbar ist.