Individualbeschwerde Bankomatentgelte / Erkenntnis des VfGH
Erfreulicherweise hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Bestimmung des im Herbst 2017 beschlossenen Gesetzes zur Weiterverrechnung der Bankomatentgelte von so genannten Drittanbietern an heimische Banken (§ 4a VZKG) für verfassungswidrig befunden und ersatzlos aufgehoben. Damit wird unserem Hauptanliegen Rechnung getragen. Aufgrund der aktuellen Entscheidung des VfGH ist es Drittanbietern künftig nicht mehr möglich, ihre Gebühren für Bargeldbehebungen auf österreichische Banken überzuwälzen.