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FX-Kredit: Haftung der Bank nach § 1313a ABGB für Zubringer?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2513ÖBA 2018, 748 Heft 10 v. 15.10.2018

§§ 988, 1313a ABGB.

Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen besteht keine Haftung der Bank, wenn sie sich weder in den Vertrieb der Beteiligungen einschaltet, noch an der Konzeption des Projekts beteiligt war und auch keinen besonderen Vertrauenssachverhalt schafft.

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