§ 38 UGB
§ 269 ZPO.
Die Vereinbarung eines Ausschlusses der Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Unternehmenserwerber muss "beim Unternehmensübergang" in das Firmenbuch eingetragen werden. Erforderlich ist ein enger zeitlicher Zusammenhang, der bei einer 6-Wochen-Frist nicht gegeben ist.