Am 26.7.2017 wurde das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017) im Bundesgesetzblatt (BGBl) kundgemacht. In diesem Zusammenhang werden einige Steuergesetze (EStG 1988, KStG 1988, UStG 1994) und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) novelliert. Durch das MiFiGG soll Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Zugang zu Eigenkapital in der Früh- und Wachstumsphase erleichtert werden. Private Investoren oder institutionelle Anleger können in Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) investieren, die das Kapital den KMU zur Verfügung stellen.