§ 7 EO
§§ 60, 61, 108, 119 IO
Die Frage, ob ein Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis im konkreten Fall einen tauglichen Exekutionstitel bildet, hat das Exekutionsgericht eigenständig zu lösen.
§ 7 EO
§§ 60, 61, 108, 119 IO
Die Frage, ob ein Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis im konkreten Fall einen tauglichen Exekutionstitel bildet, hat das Exekutionsgericht eigenständig zu lösen.