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Interzession durch Beauftragung einer Bankgarantie

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2370ÖBA 2017, 580 Heft 8 v. 15.8.2017

§ 880a ABGB

§§ 25c, 25d KSchG

Die Bestimmung des § 25c KSchG ist sinngemäß anzuwenden, wenn der Verbraucher eine Bankgarantie beantragt und beibringt, die ihn im Falle ihrer Inanspruchnahme finanziell belastet, weil er für den Aufwandersatz des Garanten mit seinem gesamten Vermögen haftet.

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