Die Rechtsnatur der internen (zweipersonalen) Patronatserklärung, die üblicherweise einer Gesellschaft einen Ausstattungsanspruch gegenüber ihrem Gesellschafter einräumt, ist in Österreich, anders als in Deutschland, weitgehend unerforscht. Um aber den häufig genannten Praxishinweis der "Auslegung im Einzelfall" umsetzen zu können, bedarf es eines grundsätzlichen dogmatischen Rahmens. Diese Untersuchung möchte hierzu einen Beitrag leisten, indem ein System für die außerordentliche Kündigung aufgestellt wird. Es gilt, die besondere Funktion bzw Zwecksetzung der internen Patronatserklärung zu erläutern, die auch für weitere Rechtsprobleme als Grundlage dient. Es soll insbesondere gezeigt werden, dass eine Differenzierung zur externen (dreipersonalen) Patronatserklärung, die dem Gläubiger einen Ausstattungsanspruch verschafft, geboten ist.