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Das neu geregelte nicht akzessorische Pfandrecht im ungarischen Zivilgesetzbuch

AbhandlungenDr. Balázs BodzásiÖBA 2017, 390 Heft 6 v. 15.6.2017

Das neue ungarische Zivilgesetzbuch, das am 15.3.2014 in Kraft trat, hat das Pfandrecht als akzessorische dingliche Kreditsicherheit geregelt. Wegen wirtschaftlicher Bedürfnisse wurde jedoch im Jahr 2016 unter der Bezeichnung "Selbständiges Pfandrecht" die nicht akzessorische Form des Pfandrechts wieder eingeführt. Ziel dieser Modifizierung war die Belebung des ungarischen Pfandbriefmarktes sowie die Erhöhung der Sicherheit der Refinanzierung von Kreditinstituten. Nach der Modifizierung soll die Verkehrsfähigkeit und die Flexibilität des neu geregelten Selbständigen Pfandrechts so gewährleitet werden, dass auch der Schutz des Pfandrechtverpflichteten (Eigentümer der Pfandsache) erhöht wird.

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