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Zur "Kontenöffnung" im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2347ÖBA 2017, 352 Heft 5 v. 15.5.2017

§§ 540, 762 ABGB

§§ 166, 169, 177 AußStrG

Das Einholen von Auskünften bei der kontoführenden Bank des Erblassers setzt konkrete Anhaltspunkte für die Nachlasszugehörigkeit weiterer Vermögenswerte voraus, die dadurch ermittelt werden könnten. Das Konkretisierungserfordernis darf aber nicht überspannt werden.

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