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Erste Judikatur zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 7 VKrG

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2341ÖBA 2017, 342 Heft 5 v. 15.5.2017

§ 7 VKrG

§ 502 ZPO

Den Kreditgeber trifft nach den Maßstäben eines sorgfältigen Vertreters seiner Branche gemäß § 7 Abs 1 VKrG eine Nachforschungspflicht, deren Ausmaß von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Ausgenommen krasse Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen, sind diesbezügliche Rechtsfragen nicht revisibel.

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